Fol. 248r wird von einem zeitnahen/zeitgleichen Schreiber über der Textseite in roter Schrift darauf hingewiesen, dass der folgende Text nicht zur gegenüberliegenden Bildseite gehoert, sondern zur folgenden: foll. 247v/249r (10. Gebot), foll. 248v/248r (9. Gebot). Hier geschah – wieder bei inhaltlich nicht sofort unterscheidbaren Gruppen – ein Fehler wie bei den Bildgruppen zur Flucht nach Aegypten.

Startseite