Konkordanz der Bildseiten der Handschriften von
Udalricus Campililiensis (Ulrich von Lilienfeld), Concordantiae caritatis
Zusammengestellt von Martin Roland
Die Handschriften –
Weitere illustrierte Teilabschriften bzw. Fragmente
Neben den vier vollstaendigen Handschriften der Concordantiae (siehe Uebersicht Handschriften) gibt es zwei illustrierte Abschriften, die nur den Abschnitt De tempore umfassen und ein Fragment.
Eichstaett, Universitaetsbibliothek, Cod. 212
Aus dem Besitz von Heinrich
Gottsperger (Henricus de Monte Dei), der 1427/28 als Prior des
Eichstaetter Dominikanerkloster belegt ist.
Die Bildseiten bestehen nur aus dem
Medaillon mit der Hauptszene. Die
fuer die Concordantiae caritatis charakteristischen komplexen
Bildseiten mit Hauptszene, Propheten und vier weiteren Szenen als
typologische Entsprechungen waren nicht vorgesehen. Auch bei den
Kompositionen der Hauptszenen gibt es keine Beziehungen zu der
Bildtradition, der die vollstaendigen Handschriften verpflichtet sind.
Literatur:
J. E. Weis-Liebersdorf, Das
Kirchenjahr in 156 gotischen Federzeichnungen. Ulrich von Lilienfeld
und die Eichstaetter Evangelienpostille (Studien zur deutschen Kunstgeschichte 160), 1913 (mit vollstaendigem Bildteil). Online-Version
H.
Hilg, Die mittelalterlichen Handschriften der Universitaetsbibliothek
Eichstaett, Bd. 1: aus Cod. st 1– Cod. st. 275, Wiesbaden 1994.
Muenchen, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 8832
Anordnung wie in Eichstaett (nur ein
Medaillon mit der Hauptszene). Die Qualitaet noch bescheidener als beim
Eichstaetter Exemplar.
Auf Grund des Wasserzeichens (Ochsenkopf mit siebenblaettriger Bluete und zwei Blaettern) um 1420/30 zu datieren.
Munscheck, S. 132–134, geht davon aus, dass Clm 8832 die Abschrift des Eichstaetter Exemplars ist.
Manchester, John Rylands University Library, Ms. 69
Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin, Preussischer Kulturbesitz, Ms. lat. q. 917
London, British Library, Ms. Add. 15.705
Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin, Preussischer Kulturbesitz, Ms. lat. q. 917a
Fragmente, 42 (Manchester), 36 (Berlin 1), 12 (London), 61 Blaetter (Berlin 2)
Die Anordnung mit rechteckigen Bildfeldern statt Medaillons stellt eine Weiterentwicklung des in der Budapester Concordantiae-Handschrift
gefundenen Systems dar. Die Aufteilung mit acht Bildfeldern fuer die
Prophetenhalbfiguren ist freilich verunglueckt (vgl. Kress, Taf. 18).
Eine weitere Abweichung stellt die Gewohnheit dar, auf einem Blatt
jeweils recto und verso entweder Illustrationen oder Text anzubringen;
dies hat zur Folge, dass bei aufgeschlagenem Codex die Bildseiten
einmal links und auf der naechsten aufgeschlagenen Doppelseite rechts
stehen.
Eine
detaillierte Studie ueber diese
Fragmente hat Bertold Kress vorgelegt, auf die ich mich im folgenden
beziehe: B. Kress, An Illuminated Paper Manuscript of the Concordantiae Caritatis reconstructed, in: Scriptorium 60 (2006), S. 96–106.
Die erhalten Gruppen entsprechenden folgenden Abschnitten in der Lilienfelder Handschrift:
Fragmente
Lilienfeld
Manchester, foll. 1r–8v foll. 5v, 6v–13r, 14r (siehe Konkordanz und Konkordanz)
Manchester, foll. 9r–42v foll. 15r–47v (siehe Konkordanz, Konkordanz, Konkordanz)
London, fol. 1rv
fol. 48r, 49r
(siehe Konkordanz)
Berlin 1, foll. 1r–36v foll. 48v, 49v–84r, 85r (siehe Konkordanz, Konkordanz,
Konkordanz)
London, foll. 2r–10v foll. 84v, 85v–93v (siehe Konkordanz)
Berlin 2, foll. 1r–3v foll. 94v, 95v–97v (siehe Konkordanz)
London, foll. 11r–12v foll. 98r–99v (siehe Konkordanz)
Berlin 2, foll. 4r–61r foll. 100r–155r (siehe Konkordanz, Konkordanz, Konkordanz,
Konkordanz)
Berlin 2, fol. 61v fol. 207v (siehe Konkordanz)
James
datiert die Fragmente in Manchester sehr spaet ('Cent. XV, late'),
waehrend Kress auf Grund des Wasserzeichentypus eine
Datierung zwischen 1460 und 1480 vorschlaegt.
Die Fragmente enthalten den Abschnitt 'de tempore' fast vollstaendig.
Es fehlen sechs Blaetter mit den in Lilienfeld auf foll. 2r (Prolog),
2v–5r, 6r, 13v, 14v, 94r, 95r stehenden Abschnitten.
An das Ende von 'de tempore' schliesst im zweiten Berliner
Fragment die Illustration zu einer (nicht der ersten) Gruppe von 'de
sanctis' an. Ob der Codex urspruenglich weitere Teile des
Sanktorales enthielt, kann derzeit
nicht beantwortet werden.
Die Bildkompositionen sind ohne Zusammenhang mit der
Lilienfelder Tradition, der trotz mancher Abweichungen doch
alle vollstaendigen Handschriften verpflichtet sind. Auch mit der
Eichstaetter Version sind keine Uebereinstimmungen zu erkennen.
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