Durchgehende neuzeitliche Tintenfoliierung. Die Handschrift bildete im 15./16. Jahrhundert mit Cod. 713 eine Einheit (vgl. Menhardt, Blotius, 34). - Bl. 1r am unteren Rand gotischer Buchstabe C (vgl. die dreimaligen Einträge in Göttweiger Handschriften). Von Bl. 56 wurde der untere Rand abgeschnitten, sodass der Buchstabe, der nach demselben Prinzip wie in den Göttweiger Handschriften dort stehen müsste, dadurch möglicherweise verloren ging. Bl. 1r stärker abgerieben, der Text wurde teilweise nachträglich nachgezogen. Bl. 57 vollständig beriebenes Fragment mit Neumen. Bll 52-56 Rostflecken von den vier Einbandbeschlägen des mittelalterlichen Einbands. Vor- und Nachsatzblätter aus Papier von der Neubindung.
Schriftart: Karolingische Minuskel Blindlinien. Schrift auf Bl. 1r nachträglich nachgezogen. Kleinere Einschübe von Nebenhänden: 1) Bl. 20vb-21ra. 2) Bl. 28vb und 29ra. 3) Bl. 50rb-va. Die Haupthand ist konservativer als die Nebenhände; die Datierung orientiert sich daher an diesen. Schriftzitate markiert. Teilweise Markierungen in margine mit rotem Buntstift.
Ausstattung: Rubriziert Figürlicher Buchschmuck
Achtzeilige R-Initiale Bl. 1ra nicht ausgeführt; nur Folgeinitialen vorhanden. Bl. 21ra 15-zeilige P-Initiale mit Tierköpfen und Fischen; Bl. 34r sechszeilige rote Initale. Bl. 55v in margine Zeichnung eines menschlichen Kopfes.
Hs. enthält 1 Fragment
NS
Bl. 57 Pergament 12. Jh. (?)
Lagen: 157.
Fragment radiert und nicht mehr lesbar. Da es im Gegensatz zu Bll. 52-56 an den Ecken keine Rostflecken von den vier Einbandbeschlägen des mittelalterlichen Einbands aufweist, kann es ursprünglich nicht als Nachsatzblatt dieser Handschrift gedient haben.
Einband: 1752
Werkstatt: Wien
Weißes Pergament über Pappe mit Goldpressung.
Die Handschrift bildete im 15./16. Jahrhundert mit Cod. 713 eine Einheit (vgl. Menhardt, Blotius, 34). Dass die Handschrift im 15. Jahrhundert in Göttweig war, lässt sich durch den Eintrag des Buchstaben C, wie er in Göttweig üblich ist, erschließen (vgl. hierzu Simader, der diesen Zusammenhang entdeckt hat). Von dort dürfte die Handschrift über Johannes Alexander Brassicanus in den Bestand der ÖNB gewandert sein (nach Simader Titeleintrag von seiner Hand; vgl. hierzu auch Simader, Bücher aus der mittelalterlichen Universität Wien und ihrem Umfeld). Aufgrund der Beschreibung Blotius' muss sie jedenfalls schon im Jahr 1576 in der Hofbibliothek gewesen sein.
Claudius Taurinensis: Expositio super librum Regum, unvollständig, lib. I-III, cap. 19 vorhanden (Ed.: PL 50, 1047-1208, hier nur bis 1136; vgl. auch PL 104, 623-834. - Valtorta, Clavis, CLA 19; RB 1955; CPPM II 2188). (20vb) Liber II. (34ra) Liber III. - Zur Überlieferung s. Gorman 1997a; Fravventura/Ricci 2012. Dass der Text schon um 1200 unvollständig war, zeigt sich an der Abschrift Zwettl, Cod. 89, wo der Text an derselben Stelle mit dem letzten vollständigen Satz abreißt (vgl. Gorman 1997a, 109; Dorfbauer 2013, 277f.).
1
1ra
Tit. [von der Hand Johannes‘ Brassicanus]: Eucherii Lugdunensis episcopi in libros regum. Quatuor libri commentariorum. Regum successiones post iudices, quando David Saule reprobato coepit regnare ... — ... et ipsa dedicatione prius completa, nisi forte putandum est post …
(57r-57v)
Graduale-Fragment (bei Klugseder 2014, 335 erwähnt). Dominica I post albas, Communio bis Dominica IV post albas. Fragment nicht mehr lesbar; soweit noch nachzuvollziehen, stimmen die Texte weitgehend mit St. Gallen, Cod. Sang. 339, p. 114ff. überein.