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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 868
LEOPOLD I., INSTRUKTION FÜR DIE VORDERÖSTERREICHISCHE REGIERUNG VON 1683 (deutsch)
Olim: II 45 A    Papier   52 Bl.   320×200   Entstehungsort unbestimmt, 17. Jh. (u.a. 1683)   
Provenienz/Letztbesitzer: Letztbesitzer unbestimmt
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Abbildungen von 51v;  52r
Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 9, 173-175 (online).
Schrift:
Schriftraum: 250 × 100    Spaltenzahl: 2    Zeilenzahl: 24-26   
Schriftart: Kurrentschrift

Einband: Entstehungsort unbestimmt     17. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Schmucklos        


Vorbesitzer unbestimmt, aufgrund der Thematik möglicherweise aus der Bibliotheca regiminalis. Alte radierte Signatur der ULBT nicht mehr lesbar.
Walter Neuhauser

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"Kat. Innsbruck 9"
alle Initien
(1r-52r) Leopold I., Römisch-deutscher Kaiser: Instruktion für die Vorderösterreichische Regierung von 1683.
(1r-v) Schreiben Kaiser Leopolds I. mit Begründung für die Neufassung der Instruktion als Ersatz für die alte Instruktion von 1658.
(2r-51v) Text der Instruktion gegliedert in 35 Abschnitte.
   37
2r Erstlichen zwar, weilen mehr angeregtes Dycasterium vonrnemblich in ainem Vice-Statthalter, Vice-Canzler, Regiments- und Cammer-Räthen bestehet ... — ... oder mehren mögen, nach unserem wolgefallen.
2r Tit.:1. Von denen Persohnen der V. Ö. Regierung und Cammer.
3r Tit.: 2. Von Gemainer der Regierung und Cammer verwohnten Pflicht.
5v Tit.: 3. Von Aufnemmung der Pflichten und wo dasselbig beschechen solle.
6r Tit.: 4. Das vor- und in allen dingen das loblich Haus Österreich Freyheiten gehandhabt werden solle.
7r Tit.: 5. Was dem V. Ö. Vice Statthalter oblige.
14v Tit.: 6. Was einem V. Ö. Vice Canzler zu thuen gebühre.
23r Tit.: 7. Umb was Stund Man Inn- und aus dem Rath gehen solle.
24r Tit.: 8. Von denen Feriis.
24v Tit.: 9. Von denen Absentiis.
27v Tit.: 10. Der V.Ö. Regierung Gewalt vnd wie Sie alle sachen handlen sollen.
29r Tit.: 11. Wie die Causæ Status beratschlagt werden sollen.
30r Tit.: 12. Wie es in Kriegs Nöthen und Empörungn in Unserer abweesenheit gehalten werden solle.
30v Tit.: 13. Von denen Perchwerchs Händlen.
31v Tit.: 14. Wie neben den alten yederzeith Junge Perchswerchs Verständige aufzuziglen.
32r Tit.: 15. Das allzeit Etliche von Regierung vnd Cammer bey aufnemmung der Raittungen seyn sollen.
32v Tit.: 16. Von Abthaillung des Raths.
33r Tit.: 17. Wie die Ausfertigung der Rathschlög beschechen und in Geheim gehalten werden sollen.
34r Tit.: 18. Von dem Wochentlichen Audienzien, auch münd- und schriftlichen Procedieren.
36v Tit.: 19. Wie es mit annemmungen der Supplicationen gehalten werden solle.
37v Tit.: 20. Wie die Sachen Referiert werden sollen.
38v Tit.: 21. Welchergestalten im Land und anderen Sachen zu erkennen und zu handlen.
39r Tit.: 22. Von Vorbehalt des Supplicieren und Revision.
40r Tit.: 23. Die Bewegnussen zu Vermarckhen.
40v Tit.: 24. Von Ausfertigung der Gerichtlichen Processen, Commissionen und anderen Befehlen.
41v Tit.: 25. Wie die ausgehende Befelch handgehabt werden sollen.
42v Tit.: 26. Durch wem, und wie die Abschid und Beschaid denen Partheyen gegeben werden sollen.
43r Tit.: 27. Wie ain gemainer Beschaid buchgehalten werden solle.
44r Tit.: 28. Welcher Unterthanen Beschwerden nit angenommen werden sollen.
44v Tit.: 29. Von Geistlichen Lechenschafft und Confirmationen.
45r Tit.: 30. Von Besez- und Entsezung der Ämbter.
46r Tit.: 31. Das von allen Raittungen kurze Extract und auszüg übergeben werden sollen.
47v Tit.: 32. Von dem V. Ö. Cammer Procuratorn.
48r Tit.: 33. Von dem V. Ö. General Einnember.
49v Tit.: 34. Vermehrung des V. Ö. Regiments, mit angehengter Ratification alles desjenigen was dasselbe handlen, beschlüessen und befelchen wird.
51r Tit.: 35. Zu was Zeit und wie offt die Instruction verlesen werden solle.
51v Tit.: 36. Vorbehalten das Regiment wie auch diese Instruction zu münderen vnd zu mehren.
(51v-52r) Datierung und Subskriptionen: Linz, 1683 November 20.
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51v Unterschriften: Bartholomaeus Bertoldi. Cyprianus Troyer. Ad Mandatum s. Caes. Majestatis proprium Leopold Ulrich Dannhauser.