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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 868
LEOPOLD I., INSTRUKTION FÜR DIE VORDERÖSTERREICHISCHE REGIERUNG VON 1683 (deutsch)
Olim: II 45 A    Papier   52 Bl.   320×200   Entstehungsort unbestimmt, 17. Jh. (u.a. 1683)   
Provenienz/Letztbesitzer: Letztbesitzer unbestimmt
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Abbildungen von 51v52r
Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 9, 173-175 (online).
Schrift:
Schriftraum: 250 × 100    Spaltenzahl: 2    Zeilenzahl: 24-26   
Schriftart: Kurrentschrift

Einband: Entstehungsort unbestimmt     17. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Schmucklos        


Vorbesitzer unbestimmt, aufgrund der Thematik möglicherweise aus der Bibliotheca regiminalis. Alte radierte Signatur der ULBT nicht mehr lesbar.
Walter Neuhauser

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"Kat. Innsbruck 9"
alle Initien
(1r-52r) Leopold I., Römisch-deutscher KaiserInstruktion für die Vorderösterreichische Regierung von 1683.
(1r-v) Schreiben Kaiser Leopolds I. mit Begründung für die Neufassung der Instruktion als Ersatz für die alte Instruktion von 1658.
(2r-51v) Text der Instruktion gegliedert in 35 Abschnitte.
   37
2r Erstlichen zwar, weilen mehr angeregtes Dycasterium vonrnemblich in ainem Vice-Statthalter, Vice-Canzler, Regiments- und Cammer-Räthen bestehet ... — ... oder mehren mögen, nach unserem wolgefallen.
2r Tit.:1. Von denen Persohnen der V. Ö. Regierung und Cammer.
3r Tit.: 2. Von Gemainer der Regierung und Cammer verwohnten Pflicht.
5v Tit.: 3. Von Aufnemmung der Pflichten und wo dasselbig beschechen solle.
6r Tit.: 4. Das vor- und in allen dingen das loblich Haus Österreich Freyheiten gehandhabt werden solle.
7r Tit.: 5. Was dem V. Ö. Vice Statthalter oblige.
14v Tit.: 6. Was einem V. Ö. Vice Canzler zu thuen gebühre.
23r Tit.: 7. Umb was Stund Man Inn- und aus dem Rath gehen solle.
24r Tit.: 8. Von denen Feriis.
24v Tit.: 9. Von denen Absentiis.
27v Tit.: 10. Der V.Ö. Regierung Gewalt vnd wie Sie alle sachen handlen sollen.
29r Tit.: 11. Wie die Causæ Status beratschlagt werden sollen.
30r Tit.: 12. Wie es in Kriegs Nöthen und Empörungn in Unserer abweesenheit gehalten werden solle.
30v Tit.: 13. Von denen Perchwerchs Händlen.
31v Tit.: 14. Wie neben den alten yederzeith Junge Perchswerchs Verständige aufzuziglen.
32r Tit.: 15. Das allzeit Etliche von Regierung vnd Cammer bey aufnemmung der Raittungen seyn sollen.
32v Tit.: 16. Von Abthaillung des Raths.
33r Tit.: 17. Wie die Ausfertigung der Rathschlög beschechen und in Geheim gehalten werden sollen.
34r Tit.: 18. Von dem Wochentlichen Audienzien, auch münd- und schriftlichen Procedieren.
36v Tit.: 19. Wie es mit annemmungen der Supplicationen gehalten werden solle.
37v Tit.: 20. Wie die Sachen Referiert werden sollen.
38v Tit.: 21. Welchergestalten im Land und anderen Sachen zu erkennen und zu handlen.
39r Tit.: 22. Von Vorbehalt des Supplicieren und Revision.
40r Tit.: 23. Die Bewegnussen zu Vermarckhen.
40v Tit.: 24. Von Ausfertigung der Gerichtlichen Processen, Commissionen und anderen Befehlen.
41v Tit.: 25. Wie die ausgehende Befelch handgehabt werden sollen.
42v Tit.: 26. Durch wem, und wie die Abschid und Beschaid denen Partheyen gegeben werden sollen.
43r Tit.: 27. Wie ain gemainer Beschaid buchgehalten werden solle.
44r Tit.: 28. Welcher Unterthanen Beschwerden nit angenommen werden sollen.
44v Tit.: 29. Von Geistlichen Lechenschafft und Confirmationen.
45r Tit.: 30. Von Besez- und Entsezung der Ämbter.
46r Tit.: 31. Das von allen Raittungen kurze Extract und auszüg übergeben werden sollen.
47v Tit.: 32. Von dem V. Ö. Cammer Procuratorn.
48r Tit.: 33. Von dem V. Ö. General Einnember.
49v Tit.: 34. Vermehrung des V. Ö. Regiments, mit angehengter Ratification alles desjenigen was dasselbe handlen, beschlüessen und befelchen wird.
51r Tit.: 35. Zu was Zeit und wie offt die Instruction verlesen werden solle.
51v Tit.: 36. Vorbehalten das Regiment wie auch diese Instruction zu münderen vnd zu mehren.
(51v-52r) Datierung und Subskriptionen: Linz, 1683 November 20.
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51v Unterschriften: Bartholomaeus Bertoldi. Cyprianus Troyer. Ad Mandatum s. Caes. Majestatis proprium Leopold Ulrich Dannhauser.