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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 884
VERZEICHNIS DER VERPFÄNDETEN GRAFSCHAFTEN, HERRSCHAFTEN USW. IN TIROL UND VORDERÖSTERREICH (deutsch)
Olim: II 45 B    Papier   II, 95, I* Bl.   320×205   Innsbruck, 18. Jh.
Provenienz/Letztbesitzer: Letztbesitzer unbestimmt
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 9, 224-225 (online).
Schrift:
Blätter in der Mitte gefaltet. Schriftraum und Zeilenzahl stark wechselnd. Kurrentschrift und Antiquakursive von einer Hand.

Einband: Innsbruck     18. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Streicheisenlinien        


Unsicher, wann und auf welchem Weg die Hs. in die ULBT gelangte.
Walter Neuhauser

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"Kat. Innsbruck 9"
alle Initien
(IIr-95r) Verzeichnis über verkaufte und verpfändete Grafschaften, Herrschaften, Vogteien und Gerichte in Tirol und Vorderösterreich.
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IIr Tit.: Auszug und Verzeichnus aller und jeder Grafschafften, Herrschafften, Pflögen, Vogteyen, Gericht, Ämbter und anderer Cammergietter, welche in der Fürstlichen Grafschafft Tyrol und incorporierten Österreich Schwäbisch, Breysgauischen, Vorarlbergischen Landen gelegen, frey Verraith vnd unverraith, gegen vnd ohne widerlosung versetzt verpfändt, verkhauft, oder sonst veralieniert worden.
(1r-40r) Tirol.
(40v-68v) Vorarlberg und Schwaben.
(69r-71r) Breisgau.
(71v) Plaikhenhof zu Mainingen, Vogtei Feldkirch.
(72r-95r) Einzelne Kameralgüter aus Tirol, Vorarlberg und Vorderösterreich ohne regionale Großgliederung.
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72r Tit.: Hernach folgen etwelche andere schon theils vor alters verpfendte vnd verallienierte Cammeralgüet, wie solche in denen alten Pfandtschafften auszigen einkhommen, obe aber solche seit denen ausgesezten Jahren wiederummen eingelest oder eine weitere verenderung darmit vorbey gangen ist bey der O.Ö. Hofcammer Buechhaltung nit befindtlich.