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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 901
DOKUMENTE ZUR GESCHICHTE DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK VON 1670 BIS 1769 (lateinisch/deutsch)
Olim: II 45 C    Papier   VII, 95 Bl.    330×210   Innsbruck, 1769
Provenienz/Letztbesitzer: Innsbruck, Universität
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 9, 256-271 (online).
Schrift:
Schriftraum wechselnd. Antiquakursive und Kurrentschrift

Einband: Innsbruck     18. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Schmucklos        


Bl. Iv alte radierte rote Signatur der ULBT I 25 […].

Corrigenda zum gedruckten Katalogband:
(31r) Tit.: Betrifft die Bestellung des Senatus Academici (nicht: Academci) …
(36v) Adresse: … zu bestellen praesente den 29ten (nicht: 20ten) Maji 1767.
(45v) und (50r) Josef (nicht: Joseph) Hormayr (1705–1779)
(49r) Adresse: … zu bestellen praesente den 18ten Novembris (nicht: Octobris) 1752.
(55r) Datierung und Subscriptio: … Actum Innsbruck den 2ten (nicht: 30ten [!]) Septembris 1757 …
(67r) Adresse: … zu bestellen praesente den 5ten Octobris (nicht: Septembris) 1768.
(73r–v) Nr. 78 nur Bl. 73v

Walter Neuhauser

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"Kat. Innsbruck 9"
alle Initien
(1r-75r) Dokumente zur Geschichte der Universität Innsbruck von 1670 bis 1769. Beglaubigte Abschriften aus dem Jahr 1769 mit dem Universitätssiegel und der Unterschrift des Rektors Johann Franz de la Paix (Professor für Staatsrecht und Naturrecht, 1768/69 Rektor) nach Vorlagen aus dem Rektoralarchiv.
(1r-7r) Dokumente aus der Gründungszeit der Universität 1670–1688 (Druck der Originaltexte: I. De Luca, Journal der Literatur und Statistik I. Innsbruck 1782, Anhang 1–47).
   4
1r Tit.: Privilegia universitatis Oenipontanae ab augustissimo Romanorum imperatore Leopoldo primo eiusdem fundatore concessa, a sanctissimo domino domino nostro Innocentio XI. universalis ecclesiae Romanae summo pontifice ac pastore approbata et confirmata.
2v Tit.: Statuta universitatis Oenipontanae ab augustissimo Rom. imp. Leopoldo primo eiusdem fundatore.
4v Tit.: Statuta universitatis alia certas dumtaxat personas attingentia et quidem de rectore de officio et potestate rectoris eiusque electione.
6r Tit.: Puncta et articuli in alma universitate caesareo Austriaca Oenipontana circa statutorum confectionem item iurisdictionem in clericos ac munus ac officium pro-cancellarii in posterum observandi.
(30r-30v) Über die siegelmäßige Fertigung von Obligationen.
(31r-38r) Dokumente aus den Jahren 1749–1767.
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31r Tit.: Betrifft die Bestellung des Senatus Academici worin die Seniores facultatum als Senatores bestimmt werden.
31r Tit.: Subsidia Justitiae vindicativae. Extra beglaubte Abschrift Allerhöchster K. K. Resolution de dato 22ten Martii 1765 die Außerdigung der Todten-Cörper, die Abfolglassung der Tauff- Trauungs und Todten-scheine item vehrblass- und bestattigung der Corporum delicti auch abgebung der Zeugenschaft …
31v Tit.: Bourgvinonische Normale in betreff der bestellung des Senatus Academici in dem Rectoral Archiv ist nur die Copia dessen vorfinden.
33v Tit.: Enthalt die erörterung der streitfrage ob die Regierung in den Criminal Vorfallenheiten directe an die Universität oder allein durch die Repräsentation das behörige erlassen möge.
34r Tit.: Wie der processus Summarisch abzuhalten.
34v Tit.: Die stöhrer der Sicherheit und die verbottene Waffen tragen werden gestraffet.
34v Tit.: Betrifft die Tragung verbottener waffen.
34v Tit.: Welche mitglieder der Medicinischen Facultät in causis Medico-Justitialibus in abschließung eines Consilii medico-legalis bey zu ziehen seynd.
35r Tit.: Betrifft die Medicinische Facultät in abgebung ihrer Meinung in Causis Criminalibus.
35v Tit.: Betrifft die Gravamina des Professoris La Paix puncto arrestati salarii.
35v Tit.: Betrifft die einstellung der Cataloge Jener, welche der Neuerlich extendirten Academischen Jurisdiction zu untergeben sind.
36r Tit.: Betrifft die Frage ob die geistliche Professores sich bey der Bischofl. Brixnerischen visitation stellen müssen.
36r Tit.: Betrifft die zum außtheilen ankommende Almosen.
36r Tit.: Daß die Rector wahl zu anfang des Julii vorzunehmen seye, wie auch die wahl der Decanorum.
36v Tit.: Betrifft die obsignation bey dem absterben der frauen von Sterzinger.
36v Tit.: Enthalt die entscheidung obiger streitigkeit.
36v Tit.: Betrifft die außschreitungen deren Academicorum.
37r Tit.: Welche Arth von Porte Epées den Studenten zu tragen verbotten sind.
37r Tit.: In Fasten Zeiten werden die Masquen und Larven verbotten.
37r Tit.: Betrifft die verbottnen Spiele.
37v Tit.: Betrifft die wider H. Rectorem Magn. Profess. Payr angeschlagene pasquill.
37v Tit.: Enthaltet allerhöchste erläuterung in betreff der durch das Martinianische Normale extendirten Academischen Jurisdiction.
(45v-75r) <strong>Dokumente aus den Jahren 1753 bis 1769</strong>.
   57
45v Tit.: Allerhöchste Hoffresolution Krafft welcher den Theologisch- und Philosophischen Facultäten […] (zerstört) Landesfürstlichen Universität zu Innsbruck die befolgung angeschlossener Studien Normalien anbefohlen wird.
45v
45v Tit.: Wiederholung des 4ten und 5ten Articuls vor allegirten Gubernial Decrets.
46r Tit.: Vorschrift für das Studium theologicum.
47v Tit.: Vorschrift wie auf Ihro K. K. Mayestät allergnädigsten Befehl künftighin das Studium Philosophicum zu befolgen seye.
49r Tit.: Normale Studiorum.
50r Tit.: Anfang Normalis Studiorum in Theologia et Philosophia.
50r Tit.: Weitere erklärung Normalis Studiorum.
51r Tit.: Weitere erläuterung deren wider obgedachtes Normale gemachten einwürffe.
51v Tit.: Mehrmahlige Hoff Resolution in betreff obgedachten Normalis.
52v Tit.: Nachtrag obangefürten Normalis Theologici vermög dessen die Candidati auß der Preiswürdigen gesellschaft so ad gradum adspiriren sich denen vorgeschriebenen Prüffungen unterwerffen müssen.
53r Tit.: Ferner nachtrag in betreff des anni intercalaris.
53r Tit.: In gleichen daß die Trientner und Brixnerische unterthanen pro subditis Austriacis nicht zu halten sind.
53v Tit.: Wie mit denen zu verfahren, welche die vorgeschriebene endliche prüfungen abflichen.
53v Ohne Tit.
54r Ohne Tit.
55r Tit.:Betrifft den mißbrauch einiger Academischer schüler, welche wider gebühr sich praedicata oder Adelsstand zuschreiben.
55r Tit.: Betrifft die Conferierung der graduum in theologia et philosophia so aber abgeschlagen worden.
55v Tit.: Eß wird von Allerhöchstem orth anverlangt primo wie viel auf hießiger Universität Professores angestellt, 2do woher und wie hoch selbe solariert (!) werden, 3tio wie viel die sonstige Emolumenta betragen möchten.
55v Tit.: Enthaltet haubtsächlich dispensation außwertiger Juristen von dem vorgeschriebenen quadriennio.
56r Tit.: Betrift so Hochwürdigen Herrn Praelaten zu Wiltau alß aufgestellten Directoren der Theologischen Facultät, darin den Monäthlich abzuhaltenden Studien Consess etc.
56r Tit.: Betrifft haubtsächlich den Provincial der Societät willens der sich wider allerhöchste Verordnung angemaßten Macht in edendis libris.
56v Tit.: Betrifft die neu aufgestellten Professoren in der Theologischen Facultät.
57r Tit.: Betrifft die außmusterung und abweisung derer auß dem bürger und bauern Stand studierenden jünglingen, qui mediocritatem non transcendunt.
57r Tit.: Betrifft die Sporteln des Herrn Procancellarii ex gradibus, dann die Prüffungen der graduandorum in Iure.
57v Tit.: Eß wird denen Directoribus Facultatum der Titel Praeses beygelegt.
58r Tit.: Daß in den Klöstern die H. Schrifft sollte gelehret werden.
58r Tit.: Betrifft den Herrn Directorem facultatis medicae von Sterzinger.
58v Tit.: Betrifft den Eyd so die Herren Professores an dem tag der unbefleckten empfängniß Mariae abzulegen haben.
59r Tit.: Vorschrift wie in dem neuen Systemate des Studii Juridici die gradus Academici zu ertheilen und was ferners in der facultate Juridica zu beobachten seye.
60r Tit.: Normale des Tit. Herrn Hoff Raths von Martini de dato 28ten Aug.
63v Tit.: Betrifft die Stifftung eines Seminari Nobilium, auch besoldungs vermehrung auch der Professorum.
65r Tit.: Tit. Herr Hoff-Rath von Martini wird alß Commissarius in Universitätssachen allergnädigst ernennet.
65r Tit.: Begleitung des Martinianischen Normalis.
65r Tit.: Betrifft die vormahlige Licentiatos, ins künftige aber sollen nur Doctores ad Advocaturam Regiminalem zugelassen werden.
66r Tit.: Die Prüffungen pro Magisterio et Baccalaureatu belangend.
66r Tit.: Betrifft die Censur deren von den Facultäten zur Vertheidigung zum druck gegebenen sätze und anderer abhandlungen.
66r Tit.: Allerhöchste Hoff-resolution vermög bey diensterledigungen in Politisch- Cammeral- Finanz- und Commercialstellen die jenige subjecta besonders anzusehen, welche von denen respective betreffenden Professoribus attestata beybringen werden, daß sie in dem Natur, Völker, und allgemeinen Staatsrecht vorzüglich guten fortgang gemacht.
66v Ohne Tit., zum vorhergehenden Erlass gehörend.
66v Tit.: Betrifft den Buchführer Tratner und daß die Innländische Professoren ihre zum Druck heraußgegebenen schriften nicht außer Land drucken lassen dürffen.
66v Tit.: Die censur und gutheissung deren zum Druck gegebenen Büchern und Sätze betreffend.
67r Tit.: Die künftighin zu bestellende Professores werden von allen Character- und Carentz taxa allergnädigst frey gesprochen.
67v Tit.: Betrifft haubtsächlich jene Studenten, welche nach geendigter Logic und Methaphysic (!) mit übersteigung der physic zu einr höhern Facultät übergehen.
67v Ohne Tit., Kommentar des Rektors J. F. de La Paix zum obigen Dekret.
68r Tit.: Der rigor Examinum wird sowohl der Juridischen alß Medicinischen Facultät eingeschärfft, auch die Gradus des Herrn Steinbergers annullirt.
68v Tit.: Eß wird ein neuer Professor in Cameralibus aufgestellet.
68v Tit.: In betreff obig-neu errichteter Cathedrae.
68v Tit.: Betrifft gleichermassen obberührte Canzel.
69r Tit.: Betrifft die Agricultur-Gesellschafft.
70r Tit.: Außzüche quoad passus concernentes auß dem in Archivo Rectorali vorgefundenen allerhöchsten Studien Normalien und Resolutionen.
72r Protokoll einer Sitzung am 7.8.1769, betreffend den Studiengang ausländischer Studenten.
72v Protokoll einer Sitzung am 11.8.1769, betreffend das Bakkalaureatsstudium an der Philosophischen Fakultät, mit Relatio des Rektors.
73r Protokoll einer Sitzung am 12.8.1769, betreffend die Vorladung des Rektors beim Gubernium wegen Nichtbefolgung eines Dekrets
74r Tit.: Die Vollstreckung obangeregten Gubernial Decrets wird schärffer betrieben.
74r Tit.: Weiterer Verfolg obig zweyer Decreten, dann werden die Trient- und Brixnerische unterthanen mit denen unmittelbahren oesterreichischen in allen ohne mindeste außnahme gleich gehalten, wie nicht minder anbefohlen, keinen Studenten ohne erwiesener absentirungs nothwendigkeit von der Academie zu entlassen mit beygesetzter straffe.
74v Tit.: Betrifft Rectorem et Senatum Academicum, weilen dieselben, um oben angeführtes Gubernial Decret quoad ultimum passum in erfüllung zu bringen den auf den 11ten Aug. vorangestellten gradum Baccalaureatus bis auf die letzte woche vor Mariae geburth inhibirt.
74v Tit.: Betrifft die Besoldungs Vermehrung einiger Herren Professoren dann die Herren Directores facultatis Juridicae et Philosophicae.