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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 989
VORSCHRIFTEN, FREIHEITEN UND RECHTE DER BÜCHSENMEISTER (deutsch)
Olim: 88 A 8 (Nr. 7460)    Papier   I, 20, I* Bl.    295 × 190   Entstehungsort unbestimmt, 17. Jh.
Provenienz/Letztbesitzer: Letztbesitzer unbestimmt
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 10, 153-154 (online).
Papier leicht fleckig.
Schrift:
Schriftraum: 250 × 155    Zeilenzahl: 30-34   
Schriftart: Kurrentschrift
Überschriften in Antiquakursive

Einband: Tirol (?)     19. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Schmucklos        
Blau grundiertes Ringadermarmorpapier über Pappe. Am VD blau umrahmtes Signaturenschild 989. Rücken: schwarzes Leder, hellbraunes Titelschild ohne Aufschrift. VDS und HDS Papier, leer.


Laut Eintragung in der alten Titelkopie des Handschriftenkatalogs der ULBT urspr. Adligat zu 88 A 8 (Nr. 7460) (= heute 253.657: Sigmund Kaestner, Vestibulum Pyrobolae. Das ist kurzgefaste Anleitung zur Artillerie-Kunst. Frankfurt 1671, mit Besitzvermerk „Johann Hainrich Wickrath“, Stück- und Glockengießer in Köln 17. Jh.), laut Eintrag im Druck am 3.7.1900 abgelöst. Unsicher, wann und auf welchem Weg die Hs. an die ULBT gelangte.
Vorbesitzer: Wickrath, Johann Hainrich
Helmut Gritsch

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"Kat. Innsbruck 10"
alle Initien
(1r-20v) Vorschriften, Freiheiten und Rechte der Büchsenmeister.
   19
1r Tit.: Caput Primum.
Einleitung: Besonders günstiger Herr und Liebhaber der Edeler und hochberümhten Kunst der Artillery wirdt zweifels ohne wissen, dass wan einer sich einer Kunst will bemühen vnd auch gebrauchen lassen, so ist diesem vor allem Nothwendig zu wissen was er Vorhabens zu Erfahren, was dieses sey vnd was zu gehörig ist. Nun dieses an das Liecht zu bringen wollen wir hören was einem gemeinen Büchsenmeister zu thun und zu lassen was vor praecepta und liberteten gegeben und zu gelassen worden.
1r Tit.: § Primus. Der Büchsenmeister Freyheiten von gesetzen welche Carolus quintus hochlobsehligster gedächtnus Ihnen gegeben vnd hinderlassen hat.
2v Tit.: § Secundus. Was consens Und Standts Ein Jeglicher Büchsenmeister sein soll Vnd was Ihm vor Stuck zu gehören.
4r Tit.: § Tertius. Examen Eines Büchsenmeisters so ein ein (!) Constabel oder Zeugwarth begert zu werden gestellt in ein Generalen, Leutnanten Vnd Büchsenmeistern.
10v Tit.: Caput Secundum. Beseibung des geschütz.
11v Tit.: § Primus. Ordinis legitimi id est der Recht Mäßigen Batterie.
13r Tit.: § Secundus. Tabula prima.
13v Tit.: § Tertius. Tabula secunda.
13v Tit.: § quartus. Exempel der vollkommenen practic.
14v Tit.: Caput tertium.
14v Tit.: § Primus. Beschreibung dieser Stuck Insbesondere, vnd zwar Erstlich der gemeinen dieser Sorten.
15v Tit.: § Secundus. Tabula der gestärckten Bastarden.
16r Tit.: § Tertius. Tabula der geschwächten Bastarden.
16r Tit.: Caput quartum.
Die dritte und letzte Gattung, Nemblich die Colubrinas Extraordinarias belangen thut ...
16v Tit.: § Primus. Sonderliche Beschreibung der Extraordinari Stuck so zu Ersten Nemblich gemeinen gattung gehörig.
17v Tit.: § Secundus. Tabula der gestärckte Extraordinari Stuck.
18r Tit.: § Tertius. Tabula der geschwächten Extraordinari Stuck.
18r Tit.: Caput Quintum. Beschreibung der Stuck so allerhand Feldt Kartaunen groß vnd klein Nach Ihrer gattung.
20r Tit.: Caput Sextum. Beschreibung der Newen Gattung.