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Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT), Cod. 999
JOHANN FRIEDRICH BÖHMER: VORLESUNGSMITSCHRIFT ZU GEORG ARNOLD HEISE (deutsch)
Olim: II 2 D    Papier   I, 332, I* Bl.    225 × 180   Göttingen, nach 1815
Provenienz/Letztbesitzer: Böhmer, Johann Friedrich
Die folgenden Daten sind Auszüge aus dem gedruckten Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck. Diese Daten, insbesondere die Bibliographie, werden in manuscripta.at laufend korrigiert und ergänzt. Addenda und Corrigenda zum gedruckten Register finden Sie hier.

Abbildungen von 1
Wissenschaftliche Beschreibung: Kat. Innsbruck 10, 165-169 (online).
Zeitgenössische Paginierung 3–650. Anschließend sieben ungezählte Blätter. Zahl 95 übersprungen, Zahl 96 doppelt, auf 208 folgen irrtümlich 109–114, anschließend 215, 116, 217, ab 217 regelmäßig weiter bis 307, anschließend irrtümlich 380 und 309; auf 504 folgen 405, 506 und 407, ab 508 regelmäßig.
Schrift:
Schriftraum: 210 × 130    Zeilenzahl: 30-33   
Schreiber: Johann Friedrich Böhmer Schriftart: Kurrentschrift
Blätter im Abstand von 45–50 mm vom äußeren Rand gefaltet. Überschriften tw. in Fraktur.

Einband: Frankfurt a.M. (?)     19. Jh.     Neuzeitlicher Gebrauchseinband     Schmucklos        
Schwarzes geädertes Kleisterpapier über dicker Pappe. Papier an den Kanten abgerieben, am HD unten leicht beschädigt. Rücken: fünf einfache Bünde, oben Titelschild Heise’s Deutsches Privatrecht (Tinte) sowie in Bleistift nachgetragene Signatur 999. Darunter blau umrahmtes Signaturenschild der ULBT 999. VDS und HDS Papier, am VDS Signaturen sowie aufgeklebtes Blatt (80 × 120) mit Vermerk zum Inhalt der Hs. Deutsches Privatrecht. Sommer 1815. Herr Böhmer Nr. 89, HDS leer.


S. 1 rechteckiger Stempel E Bibl. J. Fr. Boehmer. Laut alter Titelkopie des Handschriftenkataloges der ULBT aus der Bibliothek Johann Friedrich Böhmers (1795–1863, Historiker, zuletzt Bibliothekar in Frankfurt a. M.) durch Vermittlung des Innsbrucker Rechtshistorikers Julius von Ficker 1864 der ULBT übergeben.
Vorbesitzer: Böhmer, Johann Friedrich
Helmut Gritsch

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"Kat. Innsbruck 10"
alle Initien
(1-659) Georg Arnold HeiseDeutsches Privatrecht. Mit Bezug auf Justus Friedrich Runde, Grundsätze des Gemeinen Deutschen Privatrechtes. Göttingen 41806. Reinschrift der Vorlesungsmitschrift durch Johann Friedrich Böhmer an der Universität Göttingen, Sommersemester 1815.
   2
1 Tit.: Deutsches Privatrecht mit Beziehung auf: Runde. Grundsätze des deutschen Privatrechts. 4te Aufl. Göttingen 1806. vorgetragen von Professor Heise. nachgeschrieben von J. F. Böhmer aus Frankfurt zu Göttingen im Sommer 1815.
3 Tit.: Deutsches Recht. Den 19. April 1815 angefangen.
(3-32) Einleitung.
   3
3 Tit.: Erstes Kapitel. Von Begriff und Methode.
12 Tit.: Zweites Kapitel. Von den Quellen.
24 Tit.: Drittes Kapitel. Von den Hülfsmitteln.
(33-80) Erstes Buch. Dingliche Rechte.
   4
34 Tit.: Erstes Kapitel. Vom Eigenthum.
43 Tit.: Zweites Kapitel. Erwerbungsarten des Eigenthums.
58 Tit.: Zweites [= Drittes] Kapitel. Von den Servituten.
65 Tit.: Drittes [= Viertes] Kapitel. Vom Pfandrechte.
(81-159) Zweites Buch. Von den Reallasten.
   6
81 Tit.: Erstes Kapitel. Von den Reallasten überhaupt.
101 Tit.: Zweites Kapitel. Vom Zinsrechte (census).
112 Tit.: Drittes Kapitel. Vom Zehendrechte.
133 Tit.: Viertes Kapitel.Von den Frohnden.
149 Tit.: Fünftes Kapitel. Vom Handlohn.
158 Tit.: Sechstes Kapitel. Vom mortuarium.
(161-235) Drittes Buch. Von den Verträgen.
   3
161 Tit.: Erstes Kapitel. Von den Verträgen im Allgemeinen.
172 Tit.: Zweites Kapitel. Von den einzelnen Verträgen.
204 Tit.: Drittes Kapitel. Vom Retrakte.
(237-352) Viertes Buch. Familienrecht.
   4
237 Tit.: Erstes Kapitel. Von der Ehe.
290 Tit.: Zweites Kapitel. Von den Verhältnissen zwischen Eltern und Kindern.
318 Tit.: Drittes Kapitel. Von der Vormundschaft.
337 Tit.: Viertes Kapitel. Von dem Gesinderecht.
(353-443) Fünftes Buch. Vom Erbrechte.
   4
353 Tit.: Erstes Kapitel. Von der Intestaterbfolge.
385 Tit.: Zweites Kapitel. Von den Testamenten.
398 Tit.: Drittes Kapitel. Von den Erbverträgen.
429 Tit.: Viertes Kapitel. Von der Erwerbung der Erbschaft.
(444-503) Sechstes Buch. Von den besonderen Rechten gewisser Stände und Personen.
   5
444 Tit.: Erstes Kapitel. Von der Leibeigenschaft. Runde § 536-557.
448 Tit.: Zweites Kapitel. Vom Adel.
470 Tit.: Drittes Kapitel. Vom Militairrecht.
484 Tit.: Drittes [= Viertes] Kapitel. Von den Rechten der Juden.
499 Tit.: Fünftes Kapitel. Von den rechten der Städte.
(505-600) Siebentes Buch. Von den besonderen Rechten einzelner Sachen.
   6
505 Tit.:Erstes Kapitel. Von den Rittergütern.
517 Tit.: Zweites Kapitel. Von den Bauerngütern.
556 Tit.: Drittes Kapitel. Von den Stammgütern.
580 Tit.: Viertes Kapitel. Von den Erbgütern.
588 Tit.: Fünftes Kapitel. Vom Forstrechte.
600 Tit.: Sechstes Kapitel. Vom Deichrechte.
(601-649) Achtes Buch. Von dem Gewerberecht.
   7
601 Tit.: Erstes Kapitel. Von den Gewerben überhaupt.
608 Tit.: Zweites Kapitel. Von dem Jagdrecht.
621 Tit.: Drittes Kapitel. Von dem Fischereirecht.
624 Tit.: Viertes Kapitel. Von der Viehzucht.
634 Tit.: Fünftes Kapitel. Von den Mühlen.
645 Tit.: Sechstes Kapitel. Von der Braugerechtigkeit.
649 Schlussschrift: Ende den 23. September 1815.
(650) Nachwort.
   1
650 Heise schloß ungefähr so: Ich habe das deutsche Privatrecht diesmal mit mehr Vergnügen gelesen, als vorher je. Sehr unangenehm war mir es immer, wenn während der Zeit des fremden Druckes so eine Lücke kam, welche übergangen werden mußte. Das ist nun nicht mehr, und so las ich diesen Sommer zum ersten mal mit freiem Gemüthe. Ich bedaure, daß ich wegen der vielen andern Geschäfte, die ich dies mal hatte nicht den vollen Fleiß auf das Kollegium habe wenden können, und ergreife die Gelegenheit mich den Herrn bestens zu empfehlen. Uebrigens wurde dies Kollegium 7 mal wöchentlich gelesen: alle Tage von 8–9 und Montags noch von 2–3. Der Ort war das sogenannte Sommerauditorium im Bibliotheksgebäude. Die Zahl der Zuhörer ungefähr 150.
(653-663) Inhaltsverzeichnis.